Ab einem Alter von 6 Jahren können Kinder und Jugendliche, für die aufgrund belastender Lebenssituationen eine Betreuung außerhalb der Familie für die persönliche Entwicklung notwendig ist, im Haus Tannenhof aufgenommen werden. 

Wir bieten Platz für elf Kinder (Einzelzimmer) in einer Regelgruppe mit erlebnispädagogischer und sportlicher Orientierung. Zwei der elf Zimmer befinden sich in unserer separaten Trainingswohnung, die für die Trainingsphase der Verselbständigung genutzt wird. 

Wir nehmen auch nach §35a SGBVIII auf und bieten: 

  • eine Heilpädagogin im Dienst 
  • enge Betreuung durch Doppeldienste 
  • Erlebnispädagogik 
  • Anbindung an eine Therapeutin 

Wir können keine Kinder mit folgenden Auffälligkeiten aufnehmen: 

  • Manifestierte geistige und/oder körperliche Behinderung 
  • Akute psychische Störung
  • Alkoholabhängigkeit oder Drogenabhängigkeit 

Die Dauer des Aufenthaltes richtet sich – in Absprache mit dem Jugendamt – nach dem Entwicklungsstand des Kindes und kann u.U. über das 18. Lebensjahr hinausführen.